Hinweise zu Traugottesdiensten
Einem anderen Menschen tiefstes Vertrauen zu schenken, und selbst dieses Treueversprechen zu erfahren – das gehört zu den größten Momenten, die das Leben zu bieten hat. Weil wir wissen, dass ein so großes Versprechen uns manchmal an unsere Grenzen bringt, bitten wir um Gottes Segen und Beistand. „Gott ist Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm“ (1. Johannes 4,16). Seine Liebe ist die Quelle, die alle menschlichen Beziehungen mit Leben erfüllt – und zu dieser Quelle wollen wir die Verbindung halten. Im Traugottesdienst wird das zelebriert: Zwei Menschen versprechen sich Liebe und Treue, und Gott verspricht ihnen seinen Segen für ihre Beziehung.
Damit Sie für den vielleicht wichtigsten Tag in Ihrem Leben gut vorbereiten können, möchten wir Ihnen ein paar Tipps und Hinweise geben.
Bei einem Traugottesdienst geht es – wie schon gesagt – darum, dass der Zusammenhang zwischen Gottes Liebe und unserer Liebe gefeiert wird. Das ergibt nur Sinn, wenn das Paar eine Beziehung zu dieser Feier hat. Deshalb muss mindestens eine Person der beiden Eheleute Mitglied einer evangelischen (Landes-)kirche sein.
Pfarrer Böttcher feiert Ihren Traugottesdienst gerne mit Ihnen. Wenn Sie es wünschen, können Sie aber auch eine Pfarrerin/einen Pfarrer (oder eine andere Person, die berechtigt ist, in unserer Kirche Traugottesdienste zu leiten) „mitbringen“. Wenn das der Fall sein sollte, melden Sie dies bitte gleich bei Ihrem ersten Kontakt mit uns an.
Am Tag Ihrer kirchlichen Trauung findet in der Regel keine andere Veranstaltung in der Kirche statt. Aber am Abend vorher und am Morgen danach könnte das der Fall sein.
Sie müssen bei Ihrem Traugottesdienst keine Raummiete für den Kirchenraum zahlen. Auch der Pfarrer kostet Sie nichts extra. Für den Küsterdienst erheben wir eine Kostenpauschale von 120 €. Dieser Betrag ist rechtzeitig vor dem Traugottesdienst auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Kontoinhaber: Ev. Kirchenkreisamt Kirchhain-Marburg
Evangelische Bank IBAN: DE81 5206 0410 0002 8001 01 BIC: GENODEF1EK1
Sparkasse Marburg-Biedenkopf IBAN: DE17 5335 0000 0000 0124 67 BIC: HELADEF1MAR
Volksbank Mittelhessen eG IBAN: DE03 5139 0000 0022 3008 06 BIC: VBMHDE5F
Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Trauung Dreihausen (Name) (Datum).
Soweit es den Organistinnen unserer Kirchengemeinde zeitlich möglich ist, spielen sie gerne in Ihrem Traugottesdienst die Orgel. Dafür bitten wir Sie um einen Kostenbeitrag von 40 €. Sie können diesen Betrag gemeinsam mit dem Kostenbeitrag für den Küsterdienst überweisen (siehe oben). Dieser Orgeldienst umfasst von der Organistin selbst ausgewählte Instrumentalstücke sowie die Begleitung von Liedern aus den gebräuchlichen Gesangbüchern (EG Kurhessen-Waldeck, EGplus). Sie können auch selbst eine Person für den Orgeldienst beauftragen. Wenn Sie darüber hinausgehende Wünsche haben (besondere Instrumentalstücke, auch Begleitung von Gesang o.a.), ist dies erforderlich. Das Honorar handeln Sie mit der Beauftragung selbst aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Empfehlung für Organistendienste geben können.
Sie können die Gesangbücher in der Kirche für den Gottesdienst nutzen (jeweils ca. 40 Exemplare EG Kurhessen-Waldeck und EGplus). Sie können aber auch ein Liedblatt bzw. Ablaufheft selbst erstellen und vervielfältigen.
Sie können den Kirchenraum in Absprache mit dem Küsterteam für Ihren Traugottesdienst nach Ihren eigenen Vorstellungen schmücken, so dass der festliche Rahmen ganz Ihren Wünschen entspricht.
Um den Traugottesdienst feierlich und persönlich zu gestalten, trifft sich Pfarrer Böttcher (oder wen Sie sonst ausgesucht haben) mit Ihnen zu einem vorbereitenden Gespräch. Selbstverständlich können Sie auch dabei auch eigene Ideen einbringen.
Ihren Trauspruch können Sie selbst auswählen – er soll ja zu Ihnen beiden passen! Ein Trauspruch ist ein Satz aus der Bibel, der sozusagen ein guter Wunsch für Ihre Ehe sein soll. (Aus der Bibel deshalb, weil nach christlichem Verständnis die Bibel Gottes Wort ist und Gottes gute Worte für uns Menschen enthält.) Vorschläge für Trausprüche finden sich auch im Internet. Aber Vorsicht: nicht jeder Trauspruch, der irgendwo im Netz steht, ist wirklich wörtlich genug aus der Bibel. Der Standard für Bibelübersetzungen in der evangelischen Kirche ist natürlich die Lutherübersetzung. So können Sie überprüfen, ob Ihr Trauspruch der Lutherbibel entspricht: geben Sie die Bibelstelle (z.B. 1. Johannes 4,16) in der Suchmaske bei die-bibel.de ein. Natürlich berät Sie Ihr Pfarrer auch gerne bei der Wahl des Trauspruches.
Folgende Dokumente lassen Sie bitte rechtzeitig vor dem Traugottesdienst dem Pfarramt Dreihausen-Heskem zukommen (es geht auch eingescannt/fotografiert per Mail):
Trauurkunde (wenn Sie erst am Tag vorher geheiratet haben, dann bitte – bei allem sonstigen Trubel -noch an diesem Tag!)
Taufbescheinigungen (z.B. Urkunde oder im Stammbuch der Eltern)
Wenn keiner von beiden Mitglied der Evangelischen Kirchengemeinde Dreihausen-Heskem ist:
ein Dimissoriale (das erhalten Sie beim für Sie zuständigen Pfarramt)
Fotografieren und Filmen ist während des Gottesdienstes grundsätzlich möglich. Aber natürlich soll die feierliche Atmosphäre nicht gestört werden. Und eine kirchliche Trauung ist ja auch kein Foto-Shooting!
Damit wir nicht ständig meinen, posieren zu müssen, sondern uns ganz auf den Moment einlassen können, gibt es bei uns folgende Regeln: Fotografieren und Filmen ist von einem festen Platz aus möglich (Sitzplatz oder Kamera auf Stativ), ohne Blitz oder andere Leuchtquellen. Umherlaufen ist ausdrücklich nicht gestattet.
Diese Erlaubnis gilt für eine Person, alle anderen lassen bitte Kameras und Smartphones aus.
Bitte teilen Sie diese Regeln vorher allen, die es wissen sollten, mit.
Wenn Sie Blumen streuen lassen möchten: bitte vor der Kirche, aber nicht drinnen – die Blüten (auch weiße) verfärben sonst den Steinboden.
Ein Traugottesdienst ist – wie jeder andere Gottesdienst in der Regel auch – öffentlich; er ist keine geschlossene Veranstaltung.
Das Hausrecht wird im Auftrag des Eigentümers ausgeübt durch das Küsterteam.
Wie bei Gottesdiensten sonst auch üblich, wird am Ausgang um eine Kollekte gebeten. Sie können einen Vorschlag unterbreiten, wofür die Kollekte verwendet werden soll. Dieser Zweck sollte dem Gemeinwohl dienen, gerne für eine kirchliche Einrichtung.
Natürlich nehmen wir auch Kollektenspenden für unsere Gemeinde entgegen – das Gebäude z.B., in dem Ihr Gottesdienst stattfindet, verursacht nicht unerhebliche Kosten.
Rechtlich betrachtet, ist für die Bestimmung des Kollektenzwecks und die Erhebung der Kollekte der Kirchenvorstand verantwortlich. Er lässt sich üblicherweise gerne auf einen Kollektenwunsch, den Sie rechtzeitig vorher äußern, ein.
Die Kollekte wird nach dem Gottesdienst von zwei Personen gezählt - auch hierbei hat das Küsterteam die Leitung im Auftrag des Kirchenvorstands. Anschließend wird der Betrag in das Kollektenbuch unserer Gemeinde eingetragen und per Unterschrift quittiert. Das Geld wird auf das entsprechende kirchliche Konto eingezahlt und später an den Empfänger weitergeleitet. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern und können dennoch gewiss sein, dass alles seine Ordnung hat.
Im Traugottesdienst kann auch getauft werden. Die weiteren Absprachen dazu können Sie gerne mit dem Pfarrer treffen.
Das waren jetzt einige Regeln und Hinweise. Aber Sie kennen das ja auch sonst bei der Hochzeitsvorbereitung: viele Kleinigkeiten wollen bedacht werden, damit es dann, wenn es „ernst“ wird, auch romantisch und feierlich ist. Und in einer Beziehung ist es ja auch so: Liebe braucht manchmal klare Worte, und gute Kommunikation ist wichtig!
Deshalb teilen wir Ihnen mit, was aus unserer Sicht wichtig ist, damit Ihr Traugottesdienst das zum Ausdruck bringen kann, worum es geht: Gottes Segen für Ihre Ehe.
Wir wünschen Ihnen viel Freude (und wenig Stress) bei Ihren Vorbereitungen!
Ihr Kirchenvorstand